GOTT ZUR EHR, DEM NÄCHSTEN ZUR WEHR !

Feuerwehrseelsorge

Feuerwehrkuraten versuchen ihren Dienst als Seelsorger und vor allem auch als Kameraden anzubieten. Neben den grundlegenden Aufgaben als Feuerwehrkurat, wie die Feier von Gottesdiensten, der Organisation von Feuerwehr-Wallfahrten und Besinnungsabenden usw., ist es wichtig gezielt für die Feuerwehrleute da zu sein, mit ihnen zu leben. Freuden und Sorgen mit zu tragen - solidarisch zu sein. Solidarität bedeutet: Gemeinsam, miteinander, füreinander einstehen… In der Hoffnung, dass wir Kuraten „einfach menschliche Kollegen“ sein dürfen und können, möchten wir die Seelsorge in allen Dimensionen in die Feuerwehrgemeinschaft einbringen!

Geistliche im Feuerwehrdienst

Der NÖ Landesfeuerwehrverband richtet gemäß Dienstanweisung 1.6.1 „Feuerwehrkuraten und die Teilnahme an Gottesdiensten“ im Einvernehmen mit der römisch-katholische Kirche, Erzdiözese Wien und Diözese St. Pölten, und der evangelischen Kirche, Evangelische Superintendenturen AB Niederösterreich und Wien im Bereich des NÖ Landesfeuerwehrverbandes die Feuerwehrseelsorge ein, mit dem Zweck, die religiöse Betreuung der Feuerwehrmitglieder innerhalb der Feuerwehr sicherzustellen und die Verbindung zwischen der Feuerwehr und den Kirchen aufrechtzuerhalten. 

Feuerwehrmitglieder sind berechtigt, in Uniform an religiösen Veranstaltungen teilzunehmen, sie dürfen hierzu nicht verpflichtet werden. Sie sind aber verpflichtet, die religiösen Überzeugungen aller Feuerwehrmitglieder zu achten. Feuerwehrkuraten im Sinne der Dienstordnung sind Geistliche der römisch-katholischen oder evangelischen Kirche. In der römisch-katholischen Kirche gehören auch Diakone zum Personenkreis der Geistlichen. Feuerwehrkuraten müssen Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr oder Betriebsfeuerwehr sein. Zu ihren Aufgaben gehören u. a. die Vorbereitung und Durchführung von Gottesdiensten, die religiöse und sittliche Motivierung der Feuerwehrmitglieder zum selbstlosen Dienst sowie deren psychologische Betreuung. Die Feuerwehrkuraten werden dem Landesfeuerwehrkommandanten vom Feuerwehrkommandanten im Dienstwege zur Ernennung vorgeschlagen. 

Der Landesfeuerwehrkommandant kann die Ernennung aussprechen, sobald das zuständige Ordinariat bzw. die zuständige Superintendentur den Geistlichen für die Seelsorge in der betreffenden Feuerwehr bestellt hat. Die kirchliche Bestellung wird erst mit dem Datum der Verleihung des Dienstgrades Feuerwehrkurat durch den Landesfeuerwehrkommandanten wirksam. Der Landesfeuerwehrkurat ist von der Ernennung zu verständigen. Derzeit sind rund 220 Feuerwehrkuraten in Niederösterreich im Einsatz.

Mag. Pater Stephan Holpfer OSB

Landesfeuerwehrkurat LFKUR

stephan@stiftmelk.at

Benedikt Willner, BSc

Sachbearbeiter im Landesfeuerwehrkommando

+43 57122 33 358
Benedikt.Willner@feuerwehr.gv.at

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