Die Veranstalterhaftpflichtversicherung

Eine „ausreichende“ Haftpflichtversicherung wird gemäß § 5 Zif. 10 NÖ VAG (NÖ Veranstaltungsgesetz) neben dem Sicherheits- und Rettungskonzept (siehe DA 2.3.1) vorgeschrieben.

1 ein Versicherungsvertrag mit einer Versicherungsanstalt

2 für die Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen ist die Versicherungsanstalt zuständig

 

3 Versicherungsumfang der vereinbart werden kann und (je nach Erfordernis) soll

  • Erfüllung gerechtfertigter Schadenersatzverpflichtungen auch durch Unbekannte und Gäste an unbeteiligte Dritte
  • Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzforderungen
  • Mietsachen und Tätigkeitsschäden (sind bis € 50.000,- versicherbar) durch Erweiterung auf geliehene und überlassene Sachen
  • Bewirtung in Eigenregie 
  • Werbeständer/ -plakate, Auf- und Abbauten, Kleinfeuerwerke + Hüpfburgen
  • bis 72 Stunden Veranstaltungsdauer, erweiterbar für Vor- und Nachbereitung
  • Total-Sachschaden-Regress versicherbar:
  • Regress-Schutz gegenüber Feuer- und Leitungswasser-Versicherer noch erweiterbar

Veranstaltungsversicherung bzw. Ausfallversicherung gegen Veranstaltungsausfall

  • Totalausfall oder Abbruch der Veranstaltung (höhere Gewalt)
  • Technische Gründe können zum Ausfall einer Veranstaltung führen
  • plötzliche Verhinderung von Personen / Gruppen (vor allem Künstler), von denen die Veranstaltung abhängig ist
  • schlechte Wetterbedingungen (Sturm, Hochwasser,..) können bei dieser Art der Veranstaltungsversicherung mitversichert werden

Vor Abschluss mit dem Versicherungsberater abklären ob diese angeführten Risiken bzw. diese Veranstaltung (Clubbing, Aktivitäten mit besonderer Gefährdung) versichert werden können und im Umfang eingeschlossen sind!

4 Kosten

Die Kosten trägt immer der Veranstalter.

Prämien con € 100,- aufwärts je nach Leistungserweiterung.


5 Maßnahmen zur Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen

Unverzüglich Kontaktaufnahme, möglichst persönlich, mit dem Vertreter der zuständigen Versicherungsanstalt

Anmerkung: Zeitgemäß wäre ein automatischer Einschluss sämtlicher Veranstaltungenin die Feuerwehr-/Gemeindehaftpflichtpolizze.

Vorteil: Kein Vergessen - billigere Prämie.